Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

Um den Einstieg in den Arbeitsmarkt effektiv zu begleiten, werden Geflüchtete nach dem Abschluss des Integrationskurses von den Jobcentern regelmäßig eingeladen und beraten, die Kontaktdichte wird gezielt erhöht (Vermittlungsturbo). Damit erste Arbeitserfahrung in Deutschland gesammelt werden kann, wird dabei grundsätzlich ab Sprachniveau B1 oder A2 in Beschäftigung vermittelt. In Kooperationsplänen werden Integrationswege (z. B. beschäftigungsbegleitende Qualifizierungen und Spracherwerb) unter Berücksichtigung individueller Potenziale und Bedarfe festgehalten. Sofern noch nicht geschehen, werden Qualifikationen nacherfasst und Maßnahmen zur Anpassungsqualifikationen vereinbart.

Pflichtverletzungen führen wie bei allen anderen Bürgergeldbeziehenden entsprechend den geltenden Regelungen im SGB II zu Leistungsminderungen. Die in den Kooperationsplänen festgehaltenen Absprachen werden regelmäßig überprüft, bei Bedarf werden Mitwirkungshandlungen rechtsverbindlich eingefordert. Bei fehlender Erreichbarkeit können Zahlungen vorläufig eingestellt und/oder Leistungen entzogen werden.

Jobcenter und Agenturen für Arbeit tragen dazu bei, dass Absolventen der Integrationskurse und Arbeitgeber besser zueinander finden. Dafür werden branchenspezifische „Matching-Aktionen“ mit der Wirtschaft und Bildungspartnern ausgebaut. Die Arbeitgeber-Services informieren Arbeitgeber und Beschäftigte über beschäftigungsbegleitende Qualifizierungs- und Berufssprachkursangebote. Um die Planbarkeit für Arbeitgeber und Geflüchtete zu erhöhen, wird auf die neuen Möglichkeiten durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zum Wechsel in (dauerhafte) Erwerbsmigrationstitel hingewiesen.

 

 

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