Geld zum Leben
Anspruchsvoraussetzungen
Ob Sie Geld vom Jobcenter bekommen, steht im Gesetz (§ 7 SGB II):
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben das Rentenalter noch nicht erreicht (maximal 65/67 Jahre alt);
- Sie müssen gesund genug sein, um mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten zu können;
- Sie verdienen nicht genug Geld, um sich oder Ihre Familie selbst ernähren zu können. Und Sie haben nur wenig Geld gespart.
Wenn Sie mit jemandem zusammenwohnen (Partner*in, Ehefrau/Ehemann, Kind/er bis 25 Jahre), gehören diese Personen zu Ihrer so genannten Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass diese Person/en auch Hilfe vom Jobcenter bekommen können, wenn das gemeinsame Geld nicht zum Leben reicht.
Nachfolgend finden Sie Beispiele für Personen, die KEIN Geld bekommen. Diese Personen können gegebenenfalls Hilfe von anderen Stellen beantragen.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Unsere Unterstützung unterteilt sich in Leistungen auf, die jeden Monat oder nur bei einem einmaligen bzw. besonderem Bedarf gezahlt werden.
Monatliches Geld („Regelbedarf“)
Sie haben nicht genug Geld, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dann kann das Jobcenter Ihnen mit dem so genannten Bürgergeld helfen.
Der Regelbedarf ist ein Geldbetrag, der für das tägliche Leben gezahlt wird. Hiermit sind zum Beispiel die Kosten für Essen, Körperpflege, Dinge für den Haushalt, Strom und die Bedürfnisse des täglichen Lebens gemeint. Auch Kosten für Hobbies oder Treffen mit Freunden müssen Sie hiervon bezahlen.
Menschen in besonderen Lebenslagen erhalten nach zusätzlich monatlich einen Mehrbedarf nach § 21 SGB II, für Kosten, die nicht durch den Regelbedarf gedeckt sind.
In folgenden Fällen besteht Anspruch auf einen Mehrbedarf:
Wenn Sie eine besondere Situation haben und deswegen Geld brauchen, können wir Ihnen einmalig Geld zahlen.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie
- für eine neue Wohnung Möbel, Haushaltsgeräte und Dinge für den Haushalt kaufen müssen.
- schwanger sind oder gerade ein Kind bekommen haben und Kleidung, Windeln und Dinge für das Baby und sich selbst benötigen.
- orthopädische Schuhe anschaffen oder reparieren müssen, therapeutische Geräte kaufen oder mieten wollen oder diese kaputt sind.
- Kinder haben, die eine Kindertageseinrichtung oder die Schule besuchen:
- für Ausflüge mit der Schule oder Klassenfahrten (mehr Infos unter Geld für Kinder)
- für Schulsachen
Sie haben Fragen?
Das Geld, das Sie vom Jobcenter bekommen, berücksichtigt immer Ihre ganz persönliche Situation. Bitte wenden Sie sich daher bei allen Fragen und Änderungen in Ihrem Leben (zum Beispiel Umzugswunsch, Geburt eines Kindes, Heirat, Einzug/Auszug des Partners oder der Partnerin, Änderung beim Gehalt oder Vermögen) direkt an das Jobcenter Rhein- Lahn. Sie können auch in unserem Service Center anrufen. Dort können Sie Ihre Veränderung mitteilen oder wir Ihre Fragen schon direkt beantworten. Veränderungen können Sie auch selbst über Jobcenter.digital online übermitteln.