Weiterbildung finden
Sie verfügen nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder haben aufgrund längerer Arbeitslosigkeit veraltete berufliche Kenntnisse?
Das Jobcenter Rhein- Lahn hat es sich zum Ziel gesetzt, Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit für eine berufliche Qualifizierung zu bieten, sofern dies für die Integration in den Arbeitsmarkt notwendig ist. Diese Notwendigkeit muss im Vorfeld durch Ihren persönlichen Ansprechpartner im Bereich Markt und Integration geprüft werden.
Im Rahmen eines Beratungsgesprächs werden Ihre Fragen in Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung besprochen und das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung geklärt. Eine fundierte berufliche Aus- bzw. Weiterbildung ist die beste Absicherung gegen Arbeitslosigkeit.
Angebote zur beruflichen Bildung und Informationen über mögliche Qualifizierungswege finden Sie in dem Online-Angebot New Plan der Bundesagentur für Arbeit. Hier können Sie auch Selbsterkundungstests absolvieren, wenn Sie noch nicht genau wissen, welcher Berufsweg der richtige für Sie ist.
Video "New Plan"
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Wir fördern bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen:
- abschlussorientierte Weiterbildungen mit besonderer Ausrichtung auf betriebliche Umschulungen einschließlich der Förderung von Umschulungen in Teilzeit
- berufsanschlussfähige Teilqualifizierungen zum modularen Erwerb eines Berufsabschlusses
- Qualifizierungsangebote zur Vorbereitung auf eine Externenprüfung
- Grundkompetenzen zur Vorbereitung auf eine abschlussorientierte Weiterbildung
- Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sowie Anpassungsqualifizierungen
Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein. Das Jobcenter Rhein- Lahn sichert Ihnen hiermit die Übernahme der Weiterbildungskosten zu. Der Bildungsgutschein ist zeitlich befristet, in der Regel regional begrenzt und beschreibt exakt das anzustrebende Bildungsziel. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen können Sie den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger Ihrer Wahl einlösen, jedoch muss auch die Maßnahme für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.
Für die Zeit einer geförderten Weiterbildung werden die Leistungen zur Grundsicherung weitergezahlt, sofern die Voraussetzungen für diese Leistungen vorliegen.
Die Teilnahme lohnt sich! Je nach Weiterbildung können Sie während der Zeit der Teilnahme ein ein zusätzliches Weiterbildungsgeld erhalten. Ggf. kann auch eine Weiterbildungsprämie gezahlt werden.