Geld zum Wohnen
Für jede Gemeinde gibt es eine Obergrenze, wie teuer eine Wohnung sein darf. Das ist der Mietrichtwert.
Dabei wird festgelegt, wie hoch die Kosten pro Quadratmeter für eine Wohnung sein dürfen. Das gilt dann für die Miete und für die Nebenkosten (ohne Heizkosten). Je nachdem, wie viele Menschen in der Wohnung leben sollen, ändert sich diese Zahl. Das nennt man den angemessenen Mietpreis.
Wenn die Miete und die Nebenkosten für Ihre Wohnung nicht teurer sind als diese Obergrenze, übernimmt das Jobcenter Rhein- Lahn grundsätzlich diese Kosten komplett in die Berechnung. Das bedeutet, dass Sie auch das Geld zum Wohnen vom Jobcenter bekommen.
Nutzen Sie unseren Online-Service, um die Angemessenheit des Mietangebotes direkt prüfen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass die Angaben dieser Online-Kalkulation unverbindlich sind und daraus kein Rechtsanspruch einer entsprechenden Leistungsgewährung abgeleitet werden kann.
Wichtige Infos
Neu bei uns - Umzug in den Rhein- Lahn- Kreis
Sie sollten einen Beratungstermin im Jobcenter vereinbaren, bevor Sie einen neuen Mietvertrag im Rhein- Lahn- Kreis unterschreiben. Je früher Sie sich beim Jobcenter melden, desto besser können wir Sie beraten.
Nur wenn Sie uns rechtzeitig informieren (bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben), können wir Sie bei den angemessenen Kosten unterstützen (Kaution, Renovierung, Umzugskosten). Senden Sie uns ein Mietangebot für die neue Wohnung (Quadratmeter, Grundmiete, Nebenkosten, Heizung) zur Prüfung zu.
Zuständig für die Prüfung ist die Geschäftsstelle, in dessen Zuständigkeit die neue Anschrift liegt. Beachten Sie Ihre Kündigungsfrist. Eine doppelte Mietzahlung, also gleichzeitig für die alte und die neue Wohnung, übernimmt das Jobcenter nicht.
Sie haben Fragen zum Umzug? Sprechen Sie uns an.
Ihre Wohnung ist zu teuer?
Wenn Ihre Wohnung zu teuer ist, können wir vielleicht trotzdem erst einmal die kompletten Kosten übernehmen. Das dürfen wir aber nur übergangsweise tun. Wir suchen dann gemeinsam eine Möglichkeit, wie Sie die Kosten senken können. Das könnten Sie zum Beispiel tun, indem Sie
- Ihre Wohnung untervermieten;
- eine neue Wohnung suchen, die günstiger ist.
Was genau Sie hierbei beachten müssen, erklären wir Ihnen gerne.
Nach Ablauf der Übergangszeit dürfen wir nur noch so viel Geld zum Wohnen übernehmen, dass die Obergrenze nicht überschritten wird. Den restlichen Betrag müssen Sie dann selbst bezahlen.
Wichtige Unterlagen und Infos
Was machen Sie bei einer drohenden Strom-/Energiesperre?
Wenn Sie Ihre Stromkosten eine gewisse Zeit lang nicht bezahlen, kann Ihr Stromanbieter eine Strom-/Energiesperre verhängen. Das heißt, Sie haben keinen Strom mehr in Ihrer Wohnung. Bitte wenden Sie sich deshalb frühzeitig an Ihren Energie- /Stromversorger, wenn Sie die Stromkosten nicht mehr bezahlen können. Je früher Sie sich dort melden, umso eher kann eine Lösung gefunden werden, zum Beispiel durch die Vereinbarung von Ratenzahlungen. Eine Strom-/Energiesperre zu verhindern, ist leichter als einen gesperrten Anschluss wieder freizuschalten. Außerdem fallen bei einer Sperre weitere Kosten an, denn sowohl die Sperrung selbst als auch die Entsperrung kosten Geld.
Im Folgenden finden Sie u. a. einen Vordruck zur Beantragung der Übernahme von Stromschulden. Dort können Sie weitere Bedingungen entnehmen.